Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB) der Firma Georg Deget Motorradtechnik

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Georg Deget Motorradtechnik, Inhaber Georg Deget, Otto-Hahn-Straße 1, 50354 Hürth und dem Käufer gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren: die AGB) in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Der Käufer bestätigt mit der Bestellung ausdrücklich, dass er die nachfolgenden AGB der Firma Georg Deget Motorradtechnik zur Kenntnis genommen hat und zustimmt. Abweichende Bedingungen eines als Unternehmer anzusehenden Käufers gelten nicht, auch wenn die Firma Georg Deget Motorradtechnik der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. Diese Regelung schließt die Möglichkeit der mündlichen Vereinbarung anderweitiger Bedingungen vor allem zwischen einem als Verbraucher anzusehenden Käufer und der Firma Georg Deget Motorradtechnik nicht aus. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft – wie einen Kaufvertrag – zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ansonsten ist die natürliche Person als Unternehmer zu qualifizieren.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch die Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen anerkannt werden. Aufträge und Lieferverträge werden erst durch unsere mündliche oder schriftliche Bestätigung für uns bindend. Muster und Demonstrationsobjekte sind Durchschnittsmuster und verbleiben, sofern nichts anderes vereinbart ist, in unserem Eigentum.

§ 3 Kaufpreise und Versandkosten

Alle von der Firma Georg Deget Motorradtechnik angegebenen Kaufpreise sind verbindlich. In diesen Kaufpreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten. Im Gegensatz dazu werden die ggf. anfallenden Liefer-, insbesondere bei Auslandslieferungen, Sonderverpackungs-, und/oder Versicherungskosten von der Firma Georg Deget Motorradtechnik zusätzlich berechnet und sind aus der Artikelbeschreibung bzw. den Preislisten zu entnehmen, soweit die Erbringung dieser Dienstleistungen von der Firma Georg Deget Motorradtechnik angeboten wird. Wir behalten uns vor, per Kurier zu liefern. Für die Auswahl des günstigsten Versandweges übernehmen wir keine Haftung. Der Käufer ist, soweit nicht ausdrücklich anders angezeigt, auch bei sofortiger Zahlung nicht zum Skontoabzug berechtigt. Die Firma Georg Deget Motorradtechnik liefert den Kaufgegenstand ohne Belastung mit gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen. Diese Voraussetzungen hat der Käufer durch die Angabe seines Namens und seiner Anschrift, des Gewerbezweiges oder des Berufes sowie einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.) bei der Kaufabwicklung nachzuweisen. Als Geschäftswährung gilt der Euro (EUR). Die Erteilung der Rechnung durch die Firma Georg Deget Motorradtechnik erfolgt ausschließlich in Euro (EUR) und die vom Käufer zu leistenden Zahlungen sind nur in Euro (EUR) gestattet.

§ 4 Zahlung und Zahlungsverzug

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ausschließlich auf Vorkasse geliefert, d.h. die Ware wird erst bei Geldeingang des kompletten Rechnungsbetrages, also inkl. Versandkosten und ggf. sonstiger ausgewiesener Kosten, der Transportperson übergeben. Bezahlt wird per Barzahlung bei Anlieferung oder per Banküberweisung.Der Kaufpreis wird mit Rechnungsstellung nach Vertragsschluss (s.o. § 2) zwischen der Firma Georg Deget Motorradtechnik und dem Käufer fällig. Er ist vom Käufer per Vorkasse, per Nachnahme oder per Kreditkarte zu bezahlen. Leistet der Käufer den Kaufpreis bei der Bezahlung per Vorkasse nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Vertragsabschluss (s.o. § 2) und der Zusendung einer ordnungsgemäßen Rechnung durch die Firma Georg Deget Motorradtechnik, dann erhält er von der Firma Georg Deget Motorradtechnik eine einmalige Zahlungserinnerung. Sollten ab dem Zeitpunkt des Zuganges dieser Zahlungserinnerung beim Käufer nochmals 10 Tage vergehen, ohne dass der Firma Georg Deget Motorradtechnikeinen Zahlungseingang verbuchen kann, übersendet sie dem Käufer max. 3 schriftliche Mahnungen. Die zweite und die dritte Mahnung lösen dabei eine Mahngebühr von jeweils 5 Euro aus, wobei es dem Käufer vorbehalten bleibt, einen geringeren Schaden oder das Ausbleiben eines Schadens nachzuweisen. Die Firma Georg Deget Motorradtechnikist nach ihrer Wahl bereits nach dem Ablauf der in der ersten Mahnung gesetzten Frist berechtigt, die Bestellung des Käufers zu stornieren und vom Vertrag zurückzutreten. Der Firma Georg Deget Motorradtechniksteht es bereits nach Ablauf der in der ersten Mahnung gesetzten Zahlungsfrist frei, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten oder eine Rechtsanwalt bzw. ein Inkasso-Büro mit dem Einzug der Forderung zu beauftrage

§ 5 Gefahrenübergang

Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Auftraggeber über, sobald der Liefergegenstand unsere Geschäftsräume und/oder Transportmittel verläßt. Dies gilt auch bei Lieferung frei Haus durch uns. Verzögert sich die Absendung des Liefergegenstandes aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Dasselbe gilt, wenn wir von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. In beiden Fällen lagert der Liefergegenstand auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Liefergegenstand kann auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers versichert werden. Der Auftraggeber hat die Ware bei Eingang zu prüfen. Bei eventuellen Transportschäden hat er sich an die den Transport durchführende Person oder Anstalt zu halten. Dies gilt auch, wenn der Transport für den Auftraggeber kostenfrei durchgeführt wurde.

§ 6 Lieferung, Lieferfristen, Lieferverzug

Vereinbarte Liefertermine sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, in der schriftlichen Auftragsbestätigung ist etwas anderes vereinbart. Eventuelle Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Leistung oder Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Erfüllung unserer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Höherer Gewalt stehen Streik, Aussperrung u.ä. Umstände gleich. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. die Lieferzeiten sind in der Regel 10 bis 15 Werktage nach Auftragsbestätigung, wenn mündlich oder schriftlich nichts anderes mitgeteilt wurde. Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 9 Wochen überschritten, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden und zwar durch eingeschriebenen Brief. Das Rücktrittsrecht kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist ausgeübt werden. Ein eventueller Schadensersatzanspruch wegen verspäteter oder nichtiger Lieferung ist in allen Fällen ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche. Dies gilt auch wenn einzelne oder sämtliche Forderungen unsererseits in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Eine Rechnung gilt als beglichen, wenn sie bar bezahlt wird, oder (bei Zahlung per Scheck, Wechsel, Überweisung etc.), wenn der Betrag bankmäßig gutgeschrieben worden ist. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware durch den Auftraggeber vor restloser Begleichung unserer Forderung ist von uns ausdrücklich untersagt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern unter der Voraussetzung, daß die Forderungen aus den Weiterverkauf wie folgt an uns übergehen: der Auftraggeber tritt uns bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach einer eventuellen Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Auftraggeber auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis unsererseits, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, daß uns der Auftraggeber die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert, so gilt die Forderung des Auftraggebers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des §950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wir können die Vorbehaltsware jederzeit besichtigen oder herausverlangen, wenn unser Zahlungsanspruch gefährdet erscheint. Der Auftraggeber gestattet uns soweit unwiderruflich das Betreten seiner Räume und die Wegnahme der Ware, ohne daß hierin verbotene Eigenmacht liegt. Verlangen wir die Vorbehaltsware heraus, dann liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

§ 8 Mängelrüge / Gewährleistung

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir gemäß den §§459ff BGB längstens 6 Monate, sofern nachfolgend oder auch gesondert nichts anderes vereinbart ist. Für alle Lieferungen und Leistungen gilt: Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum bzw. dem Datum der Leistungserstellung. Sie hat die pünktliche Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Auftraggebers zur Voraussetzung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Liefergegenständen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Der Auftraggeber hat die empfangene Lieferung nach Eintreffen unverzüglich auf Menge, Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Mängel hat er unverzüglich – spätestens innerhalb einer Woche – durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware, Ersatzlieferung, Rücknahme der Ware unter Gutschrift oder Gutschrift des Minderwertes der Ware. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Auftraggeber die nach unserem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Er hat insbesondere den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Bei allen Einsendungen und Rücksendungen ist der Lieferschein beizulegen. Ergibt sich eine Grundlosigkeit der Beanstandung, behalten wir uns die Geltendmachung der uns entstandenen Versand- und Prüfungskosten vor. Das Recht des Auftraggebers, Wandelung des Vertrages zu verlangen, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat jedoch bei entsprechender Sachlage Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder der Dienstleistungsvergütung.

 

§ 9 Allgemeine Haftungsberenzung

Wir haften nur für von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretende Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – einmalig bis zur Höhe des Gesamtbetrages nach den laut Vertrag zu zahlenden Kaufpreisen oder Nutzungsgebühren. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, haften wir nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber und andere mittelbare- und Folgeschäden sowie für Schäden an aufgezeichneten Datenbeständen.

§ 10 Übertragbarkeit des Vertrages

Sowohl der Auftraggeber als auch wir dürfen die aus diesem Vertrag erwachsenden Rechte nur mit Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen. Kaufpreisansprüche und sonstige reine Geldansprüche sind frei übertragbar.

§ 11 Aufhebung des Vertrages

Wird dieser Liefervertrag seitens des Auftraggebers mit unserer Zustimmung aufgehoben, so sind wir berechtigt, eine Mindestentschädigung von 20% des Rechnungsbetrages zu verlangen. Diese Regelung gilt unbeschadet unseres Rechtes auf den Ersatz eines uns eventuell entstandenen höheren Schadens.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Köln/Hürth. Gerichtsstand ist Köln/Hürth. Die Vereinbarung über den Erfüllungsort und den Gerichtsstand ist nur soweit gültig, als der Vertragsgegner dem im §29 II,38 ZPO aufgeführten Personenkreis angehört.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird sie durch diejenige Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt. Nebenabreden zu diesen Bestimmungen sind nur in Schriftform gültig. Für alle Vertragsbeziehungen, insbesondere auch bei Lieferung und Dienstleistung im Ausland, ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend. Ergänzend zu den vorstehenden Bedingungen gelten die allgemeinen Lieferungsbedingungen für Erzeugnisse der von uns produzierten und vertriebenen Art in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die einschlägigen Bestimmungen des BGB verlieren durch keine der obigen Bedingungen ihre Gültigkeit.